Er sei hier weder beruflich noch familiär integriert. Er lebe von der Sozialhilfe und habe Schulden von ca. CHF 100'000.00. Ihm sei die Flüchtlingseigenschaft aberkannt und der Asylstatus widerrufen worden. Es bestehe keine Gefährdung im Heimatland und die Wiedereingliederungsmöglichkeiten seien intakt. Gesundheitlich gehe es ihm besser, die Depression sei weniger ausgeprägt. Er könne in der Türkei auch wieder arbeiten – dies würde sich in der Türkei jedenfalls nicht schwieriger gestalten als hier in der Schweiz. Beruflich und sozial sei die Wiederintegration in der Türkei möglich.