a und b die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. die Respektierung der Werte der Bundesverfassung erwähnt werden. Es bleibt somit auch gemäss aktueller Fassung der VZAE inhaltlich bei der Prüfung nach den gleichen Kriterien. Neben der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der Respektierung der Werte der Bundesverfassung sind gemäss VZAE folgende Kriterien massgebend: Die Familienverhältnisse – insbesondere der Zeitpunkt der Einschulung und die Dauer des Schulbesuchs der Kinder (lit.