Einfache Körperverletzung kann sowohl mit Geld- als auch mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die Frage der Strafart ist auch vorliegend mit Bezug auf das anwendbare Recht zu beantworten, wobei für die gesetzlichen Grundlagen auf das bereits Gesagte verwiesen wird (siehe Ziff. 21.4). D.________ ist nicht vorbestraft und es sind keine Umstände erkennbar, weshalb eine Freiheitsstrafe angezeigt wäre, um ihn von künftigen Delikten abzuhalten (pag. 1306). Wie sogleich begründet wird, ist ihm darüber hinaus der bedingte Vollzug zu gewähren.