22.3.5 Täterkomponente Für die Täterkomponente kann weitgehend auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1021, S. 49 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zu ergänzen ist, dass D.________ mittlerweile noch ein weiteres Kind hat und zurzeit arbeitslos ist. Er bezieht aktuell Geld von der Arbeitslosenversicherung (pag. 1322 und pag. 1375 Z. 35 ff). Die Täterkomponenten werden neutral beurteilt. 22.4 Strafart Einfache Körperverletzung kann sowohl mit Geld- als auch mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden.