79 22.3.2 Subjektive Tatschwere D.________ hat direkt vorsätzlich gehandelt. Er schlug A.________ im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung als Reaktion auf einen Angriff von A.________, was sogleich unter dem Gesichtspunkt des Notwehrexzesses thematisiert wird. Die subjektive Tatschwere allein führt weder zu einer Erhöhung noch zu einer Reduktion des Verschuldens. 22.3.3 Notwehrexzess D.____