22. D.________ 22.1 Überblick D.________ ist für die einfache Körperverletzung zum Nachteil von A.________ zu bestrafen. Aufgrund des geltenden Verschlechterungsverbots darf dabei die von der Vorinstanz ausgesprochene Strafe nicht überschritten werden. Die Vorinstanz hat D.________ zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 60.00 sowie einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 verurteilt, was einer Strafe von 120 Strafeinheiten entspricht. 22.2 Anwendbares Recht D.__