78 chen Urteilsbegründung). Dafür wird eine Busse von CHF 200.00 ausgesprochen. Asperiert wird diese mit CHF 135.00. 21.6.6 Fazit Gesamtbusse Aus dem Gesagten resultiert eine Gesamtbusse von CHF 1'700.00. Die Täterkomponenten wirken sich auch hier neutral aus (siehe Ziff. 21.5.2 oben). A.________ wird somit zur Bezahlung einer Busse von CHF 1'700.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 17 Tage festgesetzt.