21.5.7 Fazit Gesamtstrafe A.________ wird zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 20.00, ausmachend total CHF 3’000.00, sowie zu einer Verbindungbusse von CHF 600.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse wird auf 30 Tage festgesetzt.