75 deren Seite ist straferhöhend zu berücksichtigen, dass A.________ während dem laufenden Strafverfahren erneut delinquiert hat, was schlussendlich zu den beiden vorliegend vereinigten Verfahren geführt hat. Die Strafempfindlichkeit ist nicht reduziert. Im Ergebnis wird die Täterkomponente neutral beurteilt. 21.5.3 Strafmilderung infolge verminderter Schuldfähigkeit A.________ litt in den verschiedenen Tatzeitpunkten unbestrittenermassen an unterschiedlich stark ausgeprägten psychischen Erkrankungen.