___ und F.________ von je 60 Tagessätzen mit einem Faktor von zwei Dritteln, ausmachend je 40 Tagessätze, asperiert. Die 15 Tagessätze für die fahrlässige Körperverletzung zum Nachteil von G.________ werden mit 10 Tagessätzen asperiert. Die Strafe für die Gewalt und Drohung gegen Beamte von 30 Tagessätzen wird mit 20 Tagessätzen asperiert. Die Asperation für die beiden Widerhandlungen gegen das AuG beläuft sich auf 40 und 60 Tagessätze. Daraus resultiert eine provisorische Gesamtstrafe von 450 Tagessätzen. 21.5.2 Allgemeine Täterkomponente Für die persönlichen Verhältnisse von A.