Zu den 150 Tagen für den Angriff sind somit die je 30 Tagessätze für das Erschleichen einer falschen Beurkundung im Umfang von je 20 Tagessätzen, ausmachend 40 Tagessätze, zu asperieren. Wegen dem engen Zusammenhang mit dem Angriff werden die 100 Tagessätze für die einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand lediglich im Umfang von 50%, ausmachend 50 Tagessätze, asperiert. Weiter werden die beiden einfachen Körperverletzungen zum Nachteil von K.________ und F.________ von je 60 Tagessätzen mit einem Faktor von zwei Dritteln, ausmachend je 40 Tagessätze, asperiert.