Es ist somit eine Gesamtstrafe zu bilden. Angriff und Erschleichen einer falschen Beurkundung weisen im Vergleich zu den restlichen beurteilten Vergehen den höchsten abstrakten Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe auf. Mit Blick auf das konkrete Verschulden stellt der Angriff das schwerste Delikt und vorliegend die Einsatzstrafe dar. Zu den 150 Tagen für den Angriff sind somit die je 30 Tagessätze für das Erschleichen einer falschen Beurkundung im Umfang von je 20 Tagessätzen, ausmachend 40 Tagessätze, zu asperieren.