__ mehrere Schläge und Tritte aus, wobei BC.________ durch einen Faust- und einen Ellenbogenschlag gegen die rechte Kopfseite eine Schwellung sowie Kopfschmerzen davontrug (Neuakten pag. 891, S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese Verletzungen sind vergleichsweise leichte Verletzungen des Rechtsguts. Aufgrund der Tatsache, dass A.________ tätlich wurde gegenüber den anwesenden Polizisten, kann jedoch nicht von einem ganz leichten Verschulden gesprochen werden. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte wird gestützt auf Art. 285 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.