__ mehrmals heftig mit einem Stock in den Rücken- und Kopfbereich. D.________ erlitt bei dieser Auseinandersetzung ein leichtes Schädelhirntrauma, eine Riss-Quetschwunde am linken Unterlid, ein Monokelhämatom, eine Augenprellung sowie mehrere Prellmarken am Hinterkopf links, an der Stirnregion rechts, an der Nase, im Bereich des linken Schulterblatts, an der linken Körperflanke und am Gesäss links, wobei die Augenverletzung nicht A.________ zugeordnet werden konnte. Die Schläge von A.________ waren derart heftig, dass T.________