die Beurkundung seines Personenstandes zur Eheschliessung rasch und ohne Komplikationen durchführen zu können. Das Ausmass dieses verschuldeten Erfolges ist nicht zu bagatellisieren, hält sich mit Blick auf den Inhalt der falschen Angaben aber in Grenzen. Erschleichen einer falschen Beurkundung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 253 StGB). Vorliegend erscheinen 30 Strafeinheiten pro Vorfall dem Verschulden angemessen. 21.3.3 Einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand A.________ hat im Verlauf seiner Auseinandersetzung mit D._____