__ dabei auch einen Holzstock einsetzte. Angemessen ist deshalb eine Strafe von 150 Strafeinheiten. 21.3.2 Erschleichen einer falschen Beurkundung A.________ hat am 28. Januar 2004 bei der Empfangsstelle J.________ des damaligen Bundesamtes für Flüchtlinge und am 23./29. Oktober 2012 in H.________ bewusst nicht die Namen seiner richtigen Eltern angegeben, um das Verfahren zum Erhalt einer Flüchtlingsbestätigung und eines Reiseausweises resp. die Beurkundung seines Personenstandes zur Eheschliessung rasch und ohne Komplikationen durchführen zu können.