Das Verschulden von A.________ wird als leicht, wenn auch nicht sehr leicht beurteilt. Die Strafe hat sich somit im unteren Drittel des Strafrahmens zu bewegen. Angriff wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 134 StGB). In den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Fassung vom 8. November 2019;