70 verhaltenden D.________ angegriffen hat, ist tatbestandsimmanent und führt unter dem Titel Art und Weise der Tatbegehung nicht zu einer Erhöhung des Verschuldens. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die beiden weiter auf D.________ eingeschlagen haben, als dieser am Boden lag. A.________ hat vorsätzlich und aus Wut auf D.________ gehandelt und seine Tat wäre ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Diese Umstände wirken sich neutral aus auf die Strafe. Das Verschulden von A.___