__ den am Boden liegenden D.________ mit den Füssen getreten und ihm mit einem Holzstock auf den Rücken- und Kopfbereich geschlagen. Als Folge dieses Angriffs hat D.________ unter anderem eine Augenprellung erlitten. Damit wurde das geschützte Rechtsgut nicht unerheblich verletzt. Es sind innerhalb des Tatbestands des Angriffs bis hin zur Todesfolge allerdings noch deutlich schwerwiegendere Rechtsgutsverletzungen denkbar. Der Umstand, dass A.________ mit einer zweiten Person den in Unterzahl stehenden und sich passiv