34 aStGB). Nach dem aktuellen Recht kann eine Geldstrafe maximal 180 Tagessätze betragen (Art. 34 StGB). Vorliegend steht deshalb im Vordergrund, ob für die Delikte, die sowohl mit Geld- als auch mit Freiheitsstrafe bedroht sind, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auszusprechen ist, und wie hoch eine allfällige Geldstrafe ausfallen wird. Wie nachfolgend begründet wird, ist für die vor dem 1. Januar 2018 begangenen, einzelnen Vergehen sowohl nach altem wie auch nach neuem Recht eine Geldstrafe auszusprechen (siehe Ziff. 21.4 unten).