69 Dies gilt für die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und die Widerhandlung gegen das Hundegesetz, aber auch für die vorsätzliche Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung, welche im Fall vom N.________ bereits im Jahr 2017 begann und ein Dauerdelikt darstellt (Trechsel/Pieth, a.a.O., N 5 zu Art. 2). Für die restlichen Delikte ist die Frage zu beantworten, welches Recht für A.________ zu einer milderen Strafe führt.