2 StGB); - Einfacher Körperverletzung in zwei Fällen, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 123 Ziff.1 StGB); - Fahrlässiger einfacher Körperverletzung, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 125 StGB); - Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 285 Ziff. 1 StGB); - Beschäftigen von Ausländern ohne Bewilligung in zwei Fällen, bedroht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (Art.