_ wusste um die Aggressivität von AO.________ und ihm war auch bewusst, dass dieser ein besonderes Mass an sorgfältiger Betreuung und Überwachung bedurfte. Daraus folgt, dass ihm auch bewusst war, dass AO.________ für Menschen und andere Tiere eine Gefahr darstellte, wenn er nicht kompetent beaufsichtigt und betreut wurde. Angesichts dessen hätte A.________ seinen Hund am 18. Juni 2016 nicht unbeaufsichtigt und ohne Leine vor dem X.________(Geschäft) lassen dürfen und er hätte ihn am 6. November 2016 auch nicht einem ihm kaum bekannten Jugendlichen zum Spazieren übergeben dürfen.