17.2 Subsumtion G.________ erlitt einen Hundebiss, welcher mit zwei Einzelknopfnähten medizinisch versorgt werden musste. Er erlitt somit eine Körperverletzung im Sinne des Tatbestands. Diese Verletzung wurde dadurch verursacht, dass der Hund von A.________ auf den Hund von G.________ losging und G.________ biss, als dieser versuchte, sich zwischen die beiden Hunde zu stellen. Der Hund des Beschuldigten, AO.________, war in diesem Zeitpunkt nicht angeleint und lag unbeaufsichtigt vor dem X.________(Geschäft) von A.________. Indem A._____