_ – mithin in der Sache zuständige Beamte i.S.v. Art. 110 Abs. 3 StGB – über seine wahren Verwandtschaftsverhältnisse in Irrtum versetzt und sie veranlasst, in diversen amtlichen Dokumenten (Flüchtlingsbestätigung, Reisepass, Beurkundung Personenstand) fälschlicherweise diese Personen als Eltern des Beschuldigten zu vermerken. Die Angaben zu den Verwandtschaftsverhältnissen werden im offiziellen Zivilstandsregister eingetragen, was sie zu rechtserheblichen Tatsachen macht. Bei den genannten Dokumenten handelt es sich um öffentliche Urkunden gemäss Art. 110 Abs. 5 StGB. A.________ hat somit veranlasst, dass Beamte ihm eine öf-