Zugleich hat A.________ heftig mit einem Stock auf den Rücken- und Kopfbereich von D.________ eingeschlagen. Bei dieser Ausgangslage ergibt sich aus verschiedenen Überlegungen, dass der Tatbestand des Angriffs vorliegend in echter Konkurrenz steht zum Tatbestand der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand.