__ mehrmals heftig mit einem Stock in den Rücken- und Kopfbereich. D.________ erlitt bei dieser Auseinandersetzung ein leichtes Schädelhirntrauma, eine Riss-Quetschwunde am linken Unterlid sowie ein Monokelhämatom und eine Augenprellung, mehrere Prellmarken am Hinterkopf links, an der Stirnregion rechts, an der Nase, im Bereich des linken Schulterblatts, an der linken Körperflanke und am Gesäss links. Der Schlag oder Tritt, der die Augenverletzung verursacht hat, kann A.________ beweismässig nicht zugeordnet werden.