58 15.2 Qualifizierte einfache Körperverletzung zum Nachteil von D.________ 15.2.1 Tatbestandsmerkmale Nach Art. 123 Ziff. 2 StGB macht sich schuldig, wer einen Menschen in anderer Weise [als in Art. 122 StGB umschrieben] an Körper oder Gesundheit schädigt und dazu einen gefährlichen Gegenstand braucht. Mit Blick auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.