57 D.________ wegen einem Schlag von U.________ zu Boden ging, schlug A.________ mehrmals heftig mit einem Holzstück auf D.________ ein und versetzte ihm mehrere Fusstritte. Dabei traf er ihn mit dem Stock im Rücken- und Kopfbereich und mit den Fusstritten in die Bein-, Gesäss-, Rücken- und Nierengegend. Auch U.________ versetzte D.________ Fusstritte. Mit diesen Handlungen haben A.________ und U.________ zu zweit gewaltsam auf D.________ eingewirkt, der sich ab diesem Zeitpunkt nur noch selber schützte und keine Gewalt mehr ausübte.