15. Vorfall vom 27. November 2016 A.________ wurde für sein Verhalten am 27. November 2016 zum Nachteil vom D.________ des Angriffs und der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand angeklagt. Bei D.________ lautet die Anklage lediglich auf einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand. 15.1 Angriff zum Nachteil von D.________ 15.1.1 Tatbestandsmerkmale Des Angriffs i.S.v. Art. 134 StGB macht sich schuldig, wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat.