56 gen an, er kenne O.________ nicht, O.________ habe alles mit N.________ vereinbart (pag. 615 Z. 17 ff. und pag. 616 Z.15ff.). Diese Aussagen sind nicht glaubhaft. 14.4 Fazit In Ergänzung zum von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt ist für die Kammer erstellt, dass A.________ wusste, dass O.________ und N.________ für ihre Arbeit im X.________(Geschäft) eine Arbeitsbewilligung benötigten, und er die beiden dennoch in seinem X.________(Geschäft) beschäftigte, ohne dass diese Bewilligungen vorlagen. V. Rechtliche Würdigung