Es kann nur einen Grund geben, warum N.________, O.________ und A.________ hinsichtlich der Tätigkeit von N.________ und O.________ als X.________ gelogen haben, nämlich, dass alle genau gewusst haben, dass sie ohne die nötige Bewilligung gearbeitet haben resp. Personal ohne die notwendige Bewilligung angestellt haben. Aus den Aussagen von A.________ geht denn auch hervor, dass er durchaus wusste, dass es für die Beschäftigung dieser beiden Personen eine Bewilligung brauchte. So gab er am 9. März 2018 in Bezug auf N.________ an, dieser habe beim ihm ein Praktikum machen wollen und die dafür notwendige Arbeitsbewilligung sei nicht erteilt worden.