Diese Aussagen wurden von AW.________ an der Hauptverhandlung bestätigt (Neuakten pag. 604 Z. 28 ff.). Für die Kammer ist angesichts dieser klaren Ausführungen erstellt, dass O.________ bereits am 29. Januar 2018 AV.________(Tätigkeit) und einkassiert hat. Dieser hat im Übrigen bestätigt, am 29. Januar 2018 als einziger im X.________(Geschäft) gewesen zu sein, auch wenn er darüber hinaus sagte, er habe nur den X.________(Geschäft) beaufsichtigt und die Kunden empfangen. Er habe nicht gearbeitet und auch keine Kunden bedient. Er habe die Kunden lediglich in Empfang genommen (Neuakten pag. 57 f. Z. 132 ff.). Diese Aussagen hat O.______