der AMKBE durchgeführten Kontrolle am 09.03.2018 beim AV.________ (Tätigkeit) bzw. beraten und bedienen der Kunden festgestellt (pag. 115). Folglich lässt sich aus den Beweismitteln klar schliessen, dass O.________ im X.________(Geschäft) vom Beschuldigten gearbeitet hat.