(Tätigkeit) habe (pag. 38, Z. 67 ff.), lässt sich nicht aufgrund widersprüchlicher Aussagen nicht abschliessend feststellen, insofern ist in dubio pro reo davon auszugehen, dass O.________ keine AV.________(Tätigkeit) hat. Doch spielt es keine Rolle, in welcher Art und Weise die Arbeit verrichtet wurde. Ausschlaggebend ist, dass zumindest ein – vom schriftlichen Praktikumsvertrag (pag. 109 f.) abgesehen – mündlicher Praktikumsvertrag vorlag (pag. 49, Z. 165 ff.), wonach O.________ gegen Arbeitsleistung ein monatliches Entgelt erhielt. Zudem wurde O.________ anlässlich der AMKBE durchgeführten Kontrolle am 09.03.2018 beim AV.