52 14.3 Beweiswürdigung Für die Tatsache, dass O.________ und N.________ im angeklagten Zeitraum ohne gültige Arbeitsbewilligung im X.________(Geschäft) von A.________ gearbeitet haben, wird für die Frage der Arbeitseinsätze, deren Dauer und die fehlenden Bewilligungen zunächst auf die grundsätzlich zutreffende Beweiswürdigung der Vorinstanz verwiesen (Neuakten pag. 899 ff., S. 17 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss Aussagen des Beschuldigten sei O._____