vom 01.08.2017 bis zum 09.03.2018, ca. 14:00 Uhr, indem der Beschuldigte als Arbeitgeber N.________ als X.________-Praktikant bzw. Hilfskraft in seinem X.________(Geschäft) beschäftigte, obwohl er wusste oder zumindest in Kauf nahm, dass N.________ über keine gültige Arbeitsbewilligung verfügte. vom 01.12.2017 bis zum 09.03.2018, ca. 14:00, indem der Beschuldigte als Arbeitgeber O.________ als X.________ (Beruf)-Praktikant bzw. Hilfskraft in seinem X.________(Geschäft) beschäftigte, obwohl er wusste oder zumindest in Kauf nahm, dass O.________ über keine gültige Arbeitsbewilligung verfügte.