49 13.3.2 Würdigung der Kammer Gestützt auf die Aussagen von AT.________ sowie A.________ geht die Kammer davon aus, dass sich am 6. November 2016 ein gewisser AR.________ um AO.________ gekümmert hat. Dies ist gemäss A.________ ein X.________- Kunde, der schon einige Male vorbeigekommen sei. Er [A.________] kenne ihn mittelmässig gut. AR.________ sei bereits einige Male mit AO.________ spazieren gegangen und kenne AO.________ gut. AO.________ habe keine Probleme mit AR.________ (pag. 70 Z. 70 ff.). Er habe AR.