Der Beschuldigte überliess seinen Hund „AO.________“ (AQ.________(Hunderasse)) einem 15-jährigen Jugendlichen namens „AR.________“, ohne diesen bzw. dessen Fähigkeiten in Bezug auf die Betreuung eines Hundes zu kennen oder sich zumindest vorgängig zu informieren. Damit traf er nicht die notwendigen Vorkehrungen bzw. hatte nicht jederzeit eine wirksame Kontrolle darüber, dass sein Hund „AO.________“ Menschen oder Tiere nicht gefährdet.