Am 18.06.2016, um ca. 10.55 Uhr, in H.________, vor dem X.________ (Geschäft) indem der Beschuldigte seinen Hund „AO.________“ (AQ.________(Hunderasse)) im öffentlichen Raum vor dem X.________ unbeaufsichtigt Laufen liess und ihn nicht mehr jederzeit wirksam unter Kontrolle hatte, so dass dieser auf G.________ sowie ihren Hund losging und die Hundehalterin in das Bein biss (siehe Ziff. 6 hiervor).