__ bewusst. Er erklärte anlässlich der Hauptverhandlung zusätzlich, sein Hund habe den Hund von G.________ nicht ausstehen können. Auch diese Aussage ist ein weiterer Hinweis darauf, dass dem Beschuldigten bewusst war, dass von AO.________ zumindest in gewissen, wenn auch alltäglichen Situationen wie der Begegnung mit einem anderen Hund, Aggressionspotential ausging. Zur Frage, ob AO.________ angeleint war, gab A.________ zunächst an, er habe seinen Hund draussen angebunden während der Arbeit. AO.________ habe den anderen Hund anspringen wollen und in diesem Moment sei die Kette kaputt gegangen (pag. 17 Z. 31 ff.).