46 gemacht habe. Als er rausgegangen sei, habe die Person versucht, sich zu beschützen und habe mit seinem Bein dem Hund gezeigt, dass er weggehen solle. Eigentlich habe er seinen Hund sofort an der Leine erfasst und es sei vorbei gewesen. Ohne Leine könne man seinen Hund nicht halten. Er sei genau so gewesen, wie er es nun erzählt habe. Er sei auf jeden Fall angeleint gewesen (pag. 910 Z. 8 ff.). An der Berufungsverhandlung bestätigte A.________, dass sein Hund den Hund von G.________ vor seinem X.________(Geschäft) gebissen habe (pag.