45 An der Hauptverhandlung vom 17. Dezember 2018 gab G.________ an, er sei mit seinem Hund beim X.________ (Geschäft) von A.________ vorbeigelaufen. Er wisse nicht mehr, ob der Hund angeleint oder schlecht angebunden gewesen sei. Als er mit seinem Hund vorbeigelaufen sei, habe sein Hund sofort reagiert. Gegenüber habe es einen Parkplatz. Er wisse noch, dass er zwischen den Autos gewesen sei und versucht habe, seinen Hund zu beschützen. Er habe gesehen, dass der Hund von A.________ auf seinen eigenen Hund losgewollt habe, wohl um ihn anzugreifen.