_ bestreitet nicht, dass G.________ von AO.________ gebissen wurde. Er gibt jedoch an, der Hund sei angeleint gewesen und er habe diesen durch das Fenster hindurch beaufsichtigt. 12.3 Beweiswürdigung 12.3.1 Beweismittel Zu würdigen sind vorliegend hauptsächlich die Aussagen von G.________ und dem Beschuldigten. Die Verletzungen von G.________ wurden ärztlich dokumentiert (pag. 30). Weiter findet sich in den Akten der Polizeirapport vom 15. Oktober 2016 zu diesem Vorfall (pag. 10 ff.). 12.3.2 Aussagen von G.________ Am 29. Juli 2016 wurde G._____