wie folgt: Er habe die falschen Angaben bewusst gemacht (pag. 120 Z. 91). Was er gemacht habe, sei keine Straftat, kein Betrug. Er habe diesbezüglich keine Angaben gemacht, um die ganze Angelegenheit «nicht zu verwirren», um die Sache zu vereinfachen. Es sei ihm nicht darum gegangen zu lügen (pag. 549 Z. 274 ff.). Er habe keine Belege dafür, dass er der Sohn von AF.________ sei (pag. 549 Z. 286 f.). Er habe bis zum heutigen Tag sowohl hier [wohl: in der Schweiz] als auch dort [wohl: in der Türkei] alle seine Angelegenheiten als Sohn von AD.________ und AE.________ eintragen lassen.