42 «AG.________» heissen. Eine unlautere Absicht bestreitet A.________. Die falsche Namenangabe sei erfolgt, weil sein wahrer Vater in der Türkei nicht im Zivilstandsregister eingetragen sei. Damit er habe eingeschult werden können, habe ihn sein Onkel in sein Zivilstandsregister als seinen Sohn aufgenommen. In seinem richtigen Ausweis stehe deshalb, sein Onkel sei sein Vater – andere Papiere habe er nicht. Es gebe in der Türkei viele Familien, die das so machen würden (pag. 112 Z. 18 ff, pag. 119 Z. 54 ff., pag. 549 Z. 274 ff.