am 23./29.10.2012, in H.________. Der Zivilstandskreis AH.________ beurkundete am 23.10.2012 gestützt auf den Auszug der türkischen Geburtsurkunde, einer Abschrift des türkischen Personenregisters sowie nach Abgleich mit den Daten beim Staatssekretariat für Migration (darunter wiederum die Kopie der unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten türkischen Identitätskarte) den Personenstand im Hinblick auf Eheschliessung des Beschuldigten vom .________. Als Name seines Vaters war „AD.________“, und als Name seiner Mutter war „AE.________“ aufgeführt.