Aufgrund des von A.________ selber beschriebenen reduzierten Schmerzempfindens sowie seiner erregten Gemütslage geht die Kammer davon aus, dass A.________ trotz den bereits erlittenen Verletzungen heftig zugeschlagen hat. D.________ erlitt ein leichtes Schädelhirntrauma, eine Augenprellung, eine Rissquetschwunde im linken Augenwinkel, ein Monokelhämatom, eine Vorderkammerblutung mit Tensioerhöhung, eine symptomatische hintere Glaskörperabhebung, mehrere Prellmarken am Hinterkopf links, an der Stirnregion rechts, an der Nase, im Bereich des linken Schulterblatts, an der linken Körperflanke und am Gesäss