effektiv bestritten wird in diesem Punkt, dass er D.________ mit dem Holzstück nicht nur auf den Rücken, sondern auch am Kopf getroffen und er nicht leicht, sondern heftig zugeschlagen hat. Ebenfalls gibt er an, es sei nicht möglich, dass D.________ einen Fusstritt ins Gesicht erhalten habe. Diese Angaben widersprechen den als glaubhaft beurteilten Aussagen von T.________, wonach A.________ mit einem Stock ziemlich heftig auf die andere Person eingeschlagen habe, so zwei, drei Male. A.________ habe die andere Person mit dem Stock ins Gesicht geschlagen. Er habe auch gesehen, dass sich die am Boden liegende Person unter dem Auge verletzt habe. Sie habe da resp. im Gesicht geblutet.