Die Aussage von D.________, er sei von mehreren Leuten geschlagen worden, findet jedoch eine Bestätigung in der Aussage von A.________, er habe D.________ einen Faustschlag verpasst, als dieser noch gestanden sei (pag. 376 Z. 631 ff.). Für die Kammer ist demnach erstellt, dass U.________ in das Geschehen eingegriffen hat, D.________ mehrfach von hinten gegen den Kopf geschlagen hat, auch A.________ D.________ mindestens einen Faustschlag verpasst hat, und dieser schlussendlich wegen einem Schlag von U.________ zu Boden ging. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass A.________ nach dem ersten Schlag von U.___